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   OVG Niedersachsen, 07.03.2017 - 11 LA 17/17   

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OVG Niedersachsen, 07.03.2017 - 11 LA 17/17 (https://dejure.org/2017,6049)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.03.2017 - 11 LA 17/17 (https://dejure.org/2017,6049)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. März 2017 - 11 LA 17/17 (https://dejure.org/2017,6049)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33i GewO; § 49 Abs 2 GewO; § 29 Abs 4 S 2 GlSpielWStVtr; § 24 GlSpielWStVtr
    Bestandsschutz; betreiberbezogen; Betreiberwechsel; gewerberechtliche Erlaubnis; glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; spielhallenbezogen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2017, 280
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 7 ME 3/17

    Betreiberwechsel; Spielhalle; Spielhallenerlaubnis; Übergangsregelung; Verzicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2017 - 11 LA 17/17
    Jedoch umfasst weder die Erlaubnis nach § 33 i GewO die Erlaubnis nach § 24 GlüStV, noch findet eine Konzentrationswirkung im umgekehrten Fall statt (Nds. OVG, Beschl. v. 18.1.2017 - 7 ME 3/17 -, juris, Rn. 12).

    Nach der Rechtsprechung des für Gewerberecht zuständigen Senates des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 18.1.2017 - 7 ME 3/17 -, juris, Rn. 7) bezieht sich die von ihrem Wortlaut her offen formulierte Regelung - auch bei einer spielhallenbezogenen Auslegung der Übergangsregelung - nicht ausschließlich auf eine nach § 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO befristet erteilte Erlaubnis, sondern erfasst nach ihrem Sinn und Zweck auch den Fall des Erlöschens der Spielhallenerlaubnis nach § 33 i GewO durch einen ausdrücklich erklärten Verzicht auf die Erlaubnis innerhalb der Übergangsfrist.

    Der Sachverhalt dieses Verfahrens ist hinsichtlich seiner Rechtswirkungen mit dem Fall vergleichbar, der dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Januar 2017 - 7 ME 3/17 -, a.a.O., zugrunde lag.

    Wie bereits zu dem Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ausgeführt, bezieht sich § 29 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 GlüStV - auch bei einer spielhallenbezogenen Auslegung der Übergangsregelung - nicht ausschließlich auf eine nach § 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO befristet erteilte Erlaubnis, sondern erfasst nach ihrem Sinn und Zweck auch den - mit dem Sachverhalt dieses Verfahrens vergleichbaren - Fall des Erlöschens der Spielhallenerlaubnis nach § 33 i GewO durch einen ausdrücklich erklärten Verzicht auf die Erlaubnis innerhalb der Übergangsfrist (Nds. OVG, Beschl. v. 18.1.2017 - 7 ME 3/17 -, juris, Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 7 ME 82/13

    Kappung der fünfjährigen Übergangsfrist für (Alt )Spielhallen aufgrund eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2017 - 11 LA 17/17
    Nach der Rechtsprechung des für Gewerberecht zuständigen Senates des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist der Betreiberwechsel zwar unschädlich, wenn die übrigen Voraussetzungen der Übergangsvorschrift vorliegen (Nds. OVG, Beschl. v. 8.11.2013 - 7 ME 82/13 -, juris, Rn. 7).

    Die Klägerin macht geltend, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts von dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. November 2013 - 7 ME 82/13 -, a.a.O., abweiche.

    Die Fallgestaltung, die dem Beschluss vom 8. November 2013 - 7 ME 82/13 -, a.a.O., zugrunde lag, ist mit dem Sachverhalt, über den hier zu entscheiden ist, nicht vergleichbar.

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2017 - 11 LA 17/17
    Zudem dürften zahlreiche Fragen im Hinblick auf die Spielhallenregelungen in den Ausführungsgesetzen der Länder durch die - noch nicht mit vollständiger Begründung vorliegenden - Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6/15 u.a. - geklärt worden sein.
  • OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15

    Spielhalle; Stichtag; Betrieb; Betreiberwechsel; Vertrauensschutz; unechte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2017 - 11 LA 17/17
    Der hierin geregelte Vertrauensschutz knüpfe nicht an die Person desjenigen an, dem die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i GewO erteilt worden sei, sondern an das (schlichte) Vorhandensein der Spielhalle (ebenso: Sächs. OVG, Urt. v. 11.5.2016 - 3 A 314/15 -, NVwZ 2016, 1267, juris, Rn. 21, OVG Nordrh.- Westf.,.
  • VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14

    Übergangsregelung für Spielhallenkonzessionen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2017 - 11 LA 17/17
    v. 29.2.2016 - 4 A 809/15 -, juris, Rn. 4; eine betreiberbezogene Auslegung vertretend: Hess. VGH, Beschl. v. 5.9.2014 - 8 B 1036/14 -, juris, Rn. 13, OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8.4.2014 - 1 M 21/14 -, juris, Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2014 - 1 M 21/14

    Betreiberwechsel für bestehende Spielhalle nach Stichtag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2017 - 11 LA 17/17
    v. 29.2.2016 - 4 A 809/15 -, juris, Rn. 4; eine betreiberbezogene Auslegung vertretend: Hess. VGH, Beschl. v. 5.9.2014 - 8 B 1036/14 -, juris, Rn. 13, OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8.4.2014 - 1 M 21/14 -, juris, Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2016 - 4 A 809/15

    Befristung einer Spielhallenerlaubnis; Erteilung einer neuen befristeten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2017 - 11 LA 17/17
    v. 29.2.2016 - 4 A 809/15 -, juris, Rn. 4; eine betreiberbezogene Auslegung vertretend: Hess. VGH, Beschl. v. 5.9.2014 - 8 B 1036/14 -, juris, Rn. 13, OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8.4.2014 - 1 M 21/14 -, juris, Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 11 ME 136/18

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine

    Da der in § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV geregelte Vertrauensschutz nicht an die Person desjenigen anknüpft, dem die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i GewO erteilt worden ist, sondern an das (schlichte) Vorhandensein der Spielhalle (so bereits Senatsbeschl. v. 7.3.2017- 11 LA 17/17 -, ZfWG 2017, 280, juris, Rn. 10; ebenso: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 8.11.2013 - 7 ME 82/13 -, GewArch 2014, 30, juris Rn. 7 ff.; Sächsisches OVG, Urt. v. 11.5.2016 - 3 A 314/15 -, NVwZ 2016, 1267, juris, Rn. 21, OVG Nordrhein- Westfalen, Beschl. v. 29.2.2016 - 4 A 809/15 -, juris, Rn. 4), die Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV somit also spielhallen- und nicht betreiberbezogen ist (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 8.11.2013 - 7 ME 82/13 -, a.a.O., juris, Rn. 7; a.A.: Hessischer VGH, Beschl. v. 5.9.2014 - 8 B 1036/14 -, juris, Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8.4.2014 - 1 M 21/14 -, juris, Rn. 5), kam der Antragstellerin als Rechtsnachfolgerin der O. GmbH auch die fünfjährige Übergangsregelung zugute.
  • VG Göttingen, 23.08.2017 - 1 A 88/17

    Drittanfechtungsklage; Spielhalle

    Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes nicht, da die Erlaubnisse nach § 33i GewO und nach § 24 GlüStV nebeneinander stehen, d. h. es handelt sich um zwei eigenständige und selbständig einklagbare Genehmigungen, die zum Betrieb einer Spielhalle in Niedersachsen erforderlich sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017, 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 188 ff.; BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016, 8 C 6.15 - juris, Rn. 19, 28 ff.; BVerwG, Urt. v. 5. April 2017, 8 C 16.16 - juris, Rn. 25 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 7. März 2017, 11 LA 17/17 - juris, Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 11 OA 645/18

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Mindestbetrag; Spielhalle; Streitwert

    Da der Streitwertkatalog für das Glücksspielrecht keine gesonderte Empfehlung ausspricht und bezogen auf die hier streitgegenständliche Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle eine sachliche Nähe zwischen dem Gewerberecht und dem Glücksspielrecht besteht, zieht der Senat den dort genannten Mindestbetrag für den Jahresgewinn von 15.000 EUR je Spielhalle als Grundlage der Wertfestsetzung in Verfahren der vorliegenden Art heran (Senatsbeschl. v. 7.3.2017 - 11 LA 17/17 -, NdsVBl. 2017, 253, juris, Rn. 16, und v. 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris, Rn. 43).
  • VG Göttingen, 23.08.2017 - 1 A 225/17

    Drittanfechtungsklage; Losentscheid; Spielhalle

    Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes nicht, da die Erlaubnisse nach § 33i GewO und nach § 24 GlüStV nebeneinander stehen, d. h. es handelt sich um zwei eigenständige und selbständig einklagbare Genehmigungen, die zum Betrieb einer Spielhalle in Niedersachsen erforderlich sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017, 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 188 ff.; BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016, 8 C 6.15 - juris, Rn. 19, 28 ff.; BVerwG, Urt. v. 5. April 2017, 8 C 16.16 - juris, Rn. 25 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 7. März 2017, 11 LA 17/17 - juris, Rn. 8 m.w.N.).
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